Frau Lützelschwab, der Schweizerische Arbeitgeberverband möchte das Arbeitsrecht liberalisieren, weil die Arbeitsrealität von vielen Arbeitnehmenden in Konflikt zu geltendem Recht steht.
Können Sie ein Beispiel machen?
Nehmen wir das Beispiel des arbeitenden Elternteils, das den Mittwochnachmittag für einen Ausflug mit den Kindern nutzen möchte und stattdessen die Arbeit am Abend fertigstellen will. Angenommen, diese Person hat am Morgen um 6.00 Uhr vor der morgendlichen Familienroutine erste Mails beantwortet, dann ist das Arbeiten ab 20.00 Uhr nach geltendem Recht nicht mehr erlaubt. Der Grund ist, dass der Arbeitnehmer seine Arbeit nur innerhalb eines gesetzlich festgelegten Arbeitszeitrahmens von 14 Stunden erbringen darf.
Im europäischen Vergleich gilt das Schweizer Arbeitsrecht als eher liberal. Was ist Ihrer Meinung nach die dringendste Baustelle im Schweizer Arbeitsrecht. Was möchten Sie konkret flexibilisieren? Und was sind die Vorteile dieser Flexibilisierung?
Man muss sich bewusst sein, dass das aktuell geltende Arbeitsgesetz im Wesentlichen aus dem Jahr 1964 stammt und stark auf den Schutz der Fabrikarbeiter ausgerichtet ist. Die heutige Arbeitswelt unterscheidet sich jedoch deutlich von der damaligen Zeit. Es zeigt sich, dass die zwingenden gesetzlichen Regelungen des Arbeitsgesetzes dieser Realität zum Teil nicht mehr gerecht werden. Heute arbeiten drei Viertel der Erwerbstätigen in der Schweiz nicht mehr in Fabriken, sondern im Dienstleistungssektor. Die Arbeitnehmenden arbeiten nicht nur flexibler, sondern auch ortsunabhängiger und autonomer. Zudem hat die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einen anderen, durchaus höheren Stellenwert als früher. Das vorgängige Beispiel macht deutlich, wie das geltende Arbeitsgesetz diesen Bestrebungen teilweise zuwiderläuft. Eine Ausdehnung des Arbeitszeitrahmens erachte ich als ein wichtiger Beitrag zur besseren Vereinbarkeit.
Gemäss einer Studie des Bundesamts für Statistik aus dem letzten Jahr sind die langen Arbeitszeiten das grösste Hindernis für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gefolgt von ungünstigen oder unvorhersehbaren Arbeitszeiten. Eine Flexibilisierung wäre bei diesen beiden Punkten doch eher kontraproduktiv, oder nicht?
Ich möchte betonen, dass mit einer Flexibilisierung der Arbeitszeit keine Verlängerung der Arbeitszeit angestrebt wird. Es geht vielmehr darum, den Arbeitnehmenden, die mit ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, dass sie Einfluss auf ihre Arbeitszeit nehmen können, eine grössere Autonomie bei der Gestaltung der Arbeitszeit zu gewähren. Mit dem Wissen, die Arbeit bei Bedarf auch am Abend noch beenden zu können, kann der Arbeitnehmer untertags private Termine, beispielsweise für Betreuungspflichten, wahrnehmen und so Privates und Berufliches besser verbinden. Ich bin überzeugt, dass genau diese Flexibilität, die heute auch von vielen Arbeitnehmenden eingefordert wird, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich verbessern wird.
Indirekt wird durch diese Flexibilisierung wohl aber doch länger gearbeitet werden: Wenn es Arbeitnehmende gibt, die ihre Ruhezeiten verkürzen möchten, kommen automatisch Arbeitnehmende unter Druck, die das nicht tun möchten. Der Arbeitgeber präferiert Arbeitnehmende, die flexibler sind und kurzfristig, bspw. In der Projektarbeit, mehr arbeiten können. Das ist mit zwei Kindern nun mal nicht möglich.
Eine Ausdehnung des Arbeitszeitrahmens bedeutet nicht, dass die effektive Arbeitszeit ebenfalls verlängert wird. Der Zeitrahmen setzt nur den Rahmen, innerhalb welchem die eigentliche Arbeit zu leisten ist. Er beträgt bereits heute 14 Stunden. Die obligatorischen Pausen und die wöchentliche Höchstarbeitszeit verhindern dabei, dass über den ganzen Arbeitszeitrahmen gearbeitet werden darf. Gemäss einer Erhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) hat die jährliche Jahresarbeitszeit pro erwerbstätige Person in den letzten zehn Jahren sogar deutlich abgenommen. Ich möchte auch betonen, dass mehr Flexibilität für die Arbeitnehmenden nicht heisst, dass diese rund um die Uhr erreichbar sein müssen. Dies ist bereits mit dem heutigen Zeitrahmen nicht der Fall. Durch die gesetzliche Fürsorgepflicht sind Arbeitgeber schon jetzt angehalten, die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen und Massnahmen zu ergreifen, damit die Belastung nicht zu hoch ist – daran ändert auch eine Flexibilisierung der Arbeitszeit nichts.
«Eine Ausdehnung des Arbeitszeitrahmens ist ein wichtiger Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.»– Daniella Lützelschwab, Schweizerischer Arbeitgeberverband
Stichwort Gig Economy und Freelancer: Gemäss einer Umfrage von Deloitte können sich über die Hälfte der Millennials vorstellen, zusätzlich zu ihrem Job freiberuflich in der Gig Economy zu arbeiten, für 35% ist es gar denkbar, dies Vollzeit zu machen. Gerade die Pandemie hat gezeigt, dass solche Anstellungsbedingungen konjunkturbedingt sehr krisenanfällig sind. Braucht es hier eine bessere soziale Absicherung?
Bei Freelancer handelt es sich zumeist um selbstständig erwerbende Personen. Gemäss BFS hatte diese Gruppe im Jahr 2020 einen Anteil von 5.7% an der arbeitenden Gesamtbevölkerung ausgemacht. Betrachtet man diese Quote über die letzten fünf Jahre, kam es in diesem Zeitraum zu keinen nennenswerten Veränderungen. Somit ist dieser Trend in der Realität bis anhin nicht sichtbar. Es ist aber korrekt, dass man sich vor dem Gang in die Selbstständigkeit mit der sozialen Absicherung auseinandersetzen muss. Die Planung der Altersvorsorge und die Absicherung der Risiken sind dabei besonders wichtig.
CTO, Head Agile Projects Zürich
Marius Matter
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